Allgemeine Geschäftsbedingungen



Liefer- und Zahlungsbedingungen Mega Vision

Ausgabestand 11/2008


I. Vertragsabschluß

1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes von uns geschlossenen Kaufvertrages, sofern nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Sie gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, vor.
2. Für den Inhalt des Vertrages über den Verkauf unserer Produkte ist die vom Besteller an den Lieferanten übermittelte Bestellung in der Fassung der Proformarechnung des Lieferanten maßgeblich. Der Kaufvertrag kommt mit dem, herkömmlichen Kaufvertrag und der Bestellung entsprechenden, Proformarechnung des Lieferanten zustande.
3. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten bis auf weiteres für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer (Distributeur) aus allen Länder und Bundesländer.


II. Angebot und Auftragsbestätigung

1. Unser Angebot richtet sich nach der Bestellungssumme. Verbindliche Lieferverträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Nebenabreden und Zusagen, insbesondere von Mitarbeitern und Vertretern, werden erst durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung oder schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Maße und sonstige Spezifikationen unterliegen Fertigungsbedingten Toleranzen; davon abweichende Forderungen des Bestellers in und für jeden Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
3. An allen Dokumenten, Zeichnungen und Mustern behalten wir uns alle Eigentums- und Urheber¬rechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere als die bestimmten Zwecke verwendet und nur mit unserer schriftlichen Genehmigung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.


III. Abrufaufträqe

1. Bei erteilten Abrufaufträgen beträgt die Abnahmefrist 6 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die restliche Ware in Rechnung zu stellen oder den Restauftrag zu kündigen, wobei der Besteller mit den angefallenen Kosten belastet wird.


IV. Vertragsmittel

1. Die Vertragsgegenständlichen Produkte werden nach Abbildung gemäß der jeweiligen Bestellung zugrunde liegenden Kommunikationsmedium (insbesondere Internet-Bestellungsformular) oder bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Proformarechnung beim Lieferanten Mega Vision verkauft.


V. Änderungsvorbehalt

1. Farb-, und Maßabweichungen gegenüber Muster, oder Abbildungen bleiben bei allen unseren Produkten vorbehalten.


VI. Nichtverfügbarkeitsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer in Verzug geratene zu erbringen und sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit zu lösen.
2. In diesem Falle verpflichtet sich der Verkäufer, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich zu erstatten.


VII. Preise

1. Alle Preisangaben für Mengen und Dienstleistungen gelten ab Versandort/Deutschland zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und anderen Gebühren.
2. Die Preisangaben verstehen sich zzg. Verpackung , sofern schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wird.
3. Der Kaufpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens vor der Übergabe der Ware gegen Übergabe eines Lieferscheines, auf welchem der Erhalt der Ware durch den Besteller zu bestätigen ist, und Übergabe einer Rechnung fällig.


VIII. Zahlungsbedingungen

1. Die Bestätigung von Bestellung erfolgt erst nach Eingang einer Anzahlung des Bestellers in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises (zzgl. Umsatzsteuer), wenn nicht anderes vereinbart ist. Über den Betrag erhält der Besteller eine Proformarechnung.
2. Die Anzahlung ist binnen 5 Banktagen, gerechnet ab dem auf der Proformarechnung vermerkten Rechnungsdatum, fällig und an den Lieferanten zu bewirken.


IX. Übernahme und Versand

1. Lieferungen erfolgen ab Versandort/Deutschland. Sie ist mit der Bereitstellung zum Versand bzw. der Übernahme erfühlt.
2. Die Gefahr geht mit Bereitstellung am Versandort bzw. bei Abholung unmittelbar auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
3. Die Wahl der Versandwege, Transportmittel und sonstiger Schutzmaßnahmen ist mangels entsprechender Anweisung des Bestellers uns vorbehalten, wobei wir zur Auswahl der billigsten Art der Verfrachtung nicht verpflichtet sind. Die Kosten für Porto und Fracht gehen mangels anderer Vereinbarungen zu Lasten des Bestellers. Der Versand erfolgt durch uns im Namen und für Rechnung des Bestellers; hierzu sind wir ermächtigt. Eine Versicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten ab.
4. Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Produkte in Erfüllung des Kaufvertrages vom Lieferanten dem Besteller an die von diesem angegebene Lieferanschrift, anderenfalls an seine Firmenadresse, mittels eines Transportunternehmers oder einem Firmenwagen geliefert


X. Lieferfrist und Auslieferung

1. Alle Angaben über Lieferfristen sind als unverbindlich anzusehen es sei denn, dass Abweichendes vereinbart ist.
2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie sonstiger Verpflichtungen voraus.
3. Alle Arten von Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Möglichkeit unserer Einflussnahme liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Wird das Festhalten am Vertrag für den Besteller oder uns unzumutbar besteht ein Rücktritts- und Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien.
4. Ist für die Gesamt- oder Teillieferung die Lieferfristüberschreitung oder die Unmöglichkeit von Leistungen von uns zu vertreten, so steht dem Besteller nach einer angemessenen Nachfrist ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht zu. Zudem kann der Besteller Schadenersatz gegen Nachweis verlangen, wobei dieser Anspruch bei Verspätung auf 0,5% des Netto - Lieferwertes je vollendeter Woche, in jedem Fall aber auf höchstens 5% des Waren-Nettowertes beschränkt ist.
5. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers sind, auch in Fällen verspäteter Lieferung nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, so weit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist bleibt davon unberührt.
6. Die Auslieferung von Teillieferung ist uns gestattet, wobei sich Mindest- oder Teilmengen regelmäßig bereits aus den Lösgrößen des Angebotes ergeben. Bei Verzögerungen von Teillieferungen gelten die obigen Bestimmungen entsprechend.


XI. Verzug

1. Gerät der mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, so kann der Lieferant auf den noch geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Besteller verlangen.
2. Die Geltendmachung weiteren Schadens oder Folgeschadens bleibt vorbehalten.
3. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine erhebliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen bekannt, so steht es uns zu, sofort die Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Barzahlung vor Auslieferung zu verlangen. Weiterhin können wir von Aufträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder gelieferte und noch nicht bezahlte Ware zurückzunehmen, ohne das wir hierdurch gleichzeitig vom Vertrag zurücktreten.


XII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Wahre bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Bestellers aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Lieferanten.


XIII. Gewährleistung, Haftung

1. Bei allen Fehlern, insbesondere Fabrikations- und Materialfehlern, leisten wir Gewähr in der Form, dass die Ware umgetauscht (Ersatz) oder der Kaufpreis gutgeschrieben wird.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware unverzüglich auf ihren Zustand und eventuelle vorhandene Mängel zu prüfen, insbesondere im Falle von Transportschäden bei Lieferung durch das Transportunternehmen.
3. Mängel oder sonstige Beanstandungen müssen uns unver¬züglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Wareneingang schriftlich angezeigt und konkretisiert werden.
4. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller die Mängel nicht binnen einer Woche seit Übergabe der Ware gegenüber dem Lieferanten rügen.
5. Für alle nicht innerhalb dieser Frist angezeigten Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie innerhalb von 24 Monaten ab dem Tag des Gefahrenübergangs aufgetreten sind. Diese Frist verlängert sich um die Dauer der Umtauschmaßnahmen der Ware die unsererseits zu erbringen sind, insofern diese nicht innerhalb von 48 Stunden ab bekannt werden behoben sind.
6. Zur Mängelbeseitigung bzw. Umtauschmaßnahmen ist uns eine angemessene Frist zu gewähren, andernfalls sind wir von der Haftung befreit.
7. Berechtigte Mängelrügen berühren die Durchführung des Vertrages in anderen Teilen, insbesondere auch in Bezug auf Teillieferungen und die vereinbarten Zahlungstermine nicht. Das Recht, in diesen Fällen Zahlungen zurückzuhalten, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass mit den bereits erfolgten Zahlungen der Wert der gelieferten Waren zumindest ausgeglichen wurde.
8. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Fremdeingriffen oder sonstigen Einflüssen, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechen, entstehen, insbesondere Nichteinhaltung von Bedienungsanleitung.
9. Bei unsachgemäßen Eingriffen, Änderungen und Instandsetzungen durch den Besteller oder durch nicht von uns autorisierten Dritten, erlischt jede Gewährleistungsverpflichtung.
10. Weitergehende Ansprüche des Bestellers als die in Abschnitt XI (wegen Verzugs oder Unmöglichkeit) oder in diesem Abschnitt genannten, sind uns gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare Schäden). Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft aus gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsregelungen gelten auch, für alle anderen Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften außerhalb der zwingenden Haftungsfolge, der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern, Verschulden vor und bei Vertragsabschluß sowie in Fällen interner Ausgleichspflichten bei der Produkthaftung.
11. Die allgemeine Garantielaufzeit für Endverbraucher beträgt 24 Monate (Rechnungs-Kassenbon -datum).


XIV. Allgemeine Bestimmungen

1. Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien wird, soweit Vereinbarungen hierüber gesetzlich zulässig sind, in Hanau an Main vereinbart.
2. Für alle Belange zwischen den Parteien kommt, sofern durch diese vorstehenden Bedingungen, durch abweichende schriftliche Vereinbarungen oder durch zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
3. Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren anderen Teilen verbindlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag aufgrund der Teilnichtigkeit zu einer unzumutbaren Härte für eine der Vertragsparteien führen würde.


XV. Unwirksamkeit

1. Sollten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Ergänzend gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich vereinbaren.